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Klage gegen Facebook – Erster Etappensieg

Max Schrems, Jurist, Datenschutzexperte und Gründer von europe-v-facebook.org., hat in der Vergangenheit mit seinen Klagen gegen den Großkonzern Facebook weltweit für Aufsehen gesorgt. Schrems verklagte Facebook wegen Verletzungen des Datenschutzrechts im Hinblick auf das unzulässige Speichern benutzerbezogener Daten.

Noch im Juli 2015 scheiterte Schrems mit einer Sammelklage gegen Facebook vor dem Landgericht Wien, da sich dieses für unzuständig erklärte. In dem Verfahren hatten rund 25.000 Facebooknutzer ihre Schadensersatzansprüche gegen die Social-Media-Plattform an ihn abgetreten. Heute steht Schrems vor dem EuGH mit einer anderen Klage nun vor einem ersten Teilerfolg.

Es geht um die Frage, ob das Weiterleiten von Nutzerdaten aus der EU in die USA, um sie dort auf Servern zu speichern, zulässig ist. Der österreichische Datenschutz-Aktivist hatte zunächst gegen das EU-Tochterunternehmen von Facebook mit Sitz in Dublin geklagt. Das irische Gericht hatte die Frage zur generellen Klärung sodann dem EuGH vorgelegt, da eine Entscheidung weitreichende Folgen haben könnte. Denn nicht nur Facebook, sondern auch andere große Konzerne wie Google speichern die Daten von EU-Nutzern auf Servern in den USA.

Das Gutachten des Generalanwalts Yves Bot vor dem EuGH fällt für Schrems positiv aus. So stellt er in seinem Schlussantrag vor Gericht fest, dass die Server in den USA kein „sicherer Hafen“ für die Daten von EU-Bürgern seien. Aufgrund einer Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2000, ist ein Export von Daten in die USA laut EU nur dann erlaubt, wenn ein „angemessenes Schutzniveau“ vorliegt. Es dürfen dabei keine Grundrechte verletzt werden. Da die NSA allerdings Zugriff auf die bei US-Unternehmen gespeicherten Nutzerdaten haben kann, wie nicht zuletzt die Enthüllungen Snowdens eindrucksvoll bewiesen, ist der Schutz der Privatsphäre laut Bot nicht mehr gesichert.

Die Richter des EuGH sind an das Gutachten Bots zwar nicht gebunden, folgen ihm aber in der Regel.

Eine Entscheidung im Sinne des Gutachtens könnte vor allem für das sogenannte Safe-Harbour-Abkommen entscheidend sein. Dieses erleichtert den Datenexport in die USA für insgesamt 4410 Firmen, darunter Konzerne wie Facebook, Google und Apple, wenn sich diese selbst verpflichten, bestimmte Datenschutzprinzipien einzuhalten. Eine Weitergabe der Daten an US-Behörden wird von diesem Abkommen jedoch nicht gedeckt. In den vergangenen zwei Jahren wurde das Abkommen neu verhandelt. Hierbei ging man jedoch davon aus, dass in den USA und der EU das gleiche Datenschutz-Niveau besteht. Durch eine gegenteilige Entscheidung des EuGH könnte dieses Abkommen nun scheitern und hätte zur Folge, dass die irischen Datenschutzbehörden nicht mehr an das Abkommen gebunden wären und eigene Ermittlungen zum Datenschutz bei Facebook anstellen müssten. Auch ein generelles Verbot des Datentransfers in die USA käme in Betracht.

Aufgrund der großen Bedeutung für den Datenschutz wird die Entscheidung der EuGH-Richter nun mit Spannung erwartet.

© Laura Heel, Alexander Fallenstein, Stefan Müller-Römer, September 2015, Alle Rechte vorbehalten

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