+49 (0) 221 - 290270-40
info@datenschutzrechtsanwaelte.de

Achtung: Datenschutzrecht extrem verschärft Die DSGVO greift ab dem 25. Mai 2018!

Ab dem 25.05.2018 gilt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das heißt, sie wird ab diesem Tag unmittelbar anwendbar sein und bisher geltendes deutsches Datenschutzecht ersetzen. Es ist also allerhöchste Zeit, sich mit den Veränderungen und den neuen Anforderungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten auseinanderzusetzen.

Insbesondere die drohenden Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro (oder bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes) und die mögliche persönliche Haftung von vertretungsberechtigten Personen von Kapitalgesellschaften sollten hinreichend Motivation sein, sofort mit der Umsetzung zu starten.

Aber nicht nur Kapitalgesellschaften müssen sich mit den neuen Regelungen auseinandersetzen.

Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten ganz oder teilweise automatisch verarbeitet, ist betroffen und auch jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten nichtautomatisiert in einem Dateisystem speichert!

Also nicht nur die großen Unternehmen wie Google oder Facebook, sondern auch beispielsweise Werbeagenturen, Personalvermittlungsfirmen und auch der Handwerksbetrieb von nebenan.

Sobald Sie z.B. auch nur personenbezogene Daten zur Vertragserfüllung erheben oder eine Website betreiben, greifen die Regelungen der DSGVO.

Jetzt hilft es nicht, den Kopf in den Sand zu stecken. Das kann nämlich teuer werden.

Die Einhaltung der DSGVO kann so oder so nicht mit einmaligem Aufwand dauerhaft erreicht werden, es ist vielmehr ein kontinuierlicher Prozess, nicht zuletzt, weil einige unbestimmte Rechtsbegriffe im neuen Gesetz noch ihrer Auslegung durch die Gerichte harren.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) bietet auf seiner Seite einen Online-Test für Unternehmen an, mit dem sich herausfinden lässt, wie Ihr Unternehmen bezüglich wesentlicher Datenschutzanforderungen aufgestellt ist und ob in Ihrem Unternehmen Handlungsbedarf besteht.

https://www.lda.bayern.de/tool/start.html

Sollten Sie zu dem Schluss kommen, dass Sie Hilfe benötigen, sprechen Sie uns an. Wir helfen gerne.

© Stefan Müller-Römer, Katja Weberruß, Mai 2018, Alle Rechte vorbehalten

Zurück


© 2022 Müller-Römer Rechtsanwälte