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EU plant verschärfte Haftung von Internet-Providern

Die EU-Kommission arbeitet an einer Neuausrichtung verschiedener internetspezifischer Regelungen in der EU. Dies belegt eine vor kurzen im Internet geleakte Befragung der Kommission, die an verschiedene Unternehmen mit Internetbezug geschickt worden ist. Die Fragen der sogenannten Public Consultation on Online Platforms, Cloud and Data, Liability of Intermediaries, and the Collaborative Economy sollen vor allem über die allgemeine Arbeitsweise der Unternehmen und ihre Haltung bezüglich rechtlicher Aspekte informieren.

Die Befragung und die damit verbundenen Arbeiten an einer Reform sind Teil der sog. DSM (Digital-Single-Market)-Strategie der EU-Kommission, die den europäischen Binnenmarkt modernisieren und digitalisieren soll. Vor allem sollen hierbei regulierungsbedingte Barrieren beseitigen und die bislang 25 nationalen Märkte zu einem einzigen zusammengeführt werden. Die Kommission verspricht sich dadurch, jährlich 415 Milliarden Euro zu erwirtschaften, sowie mehrere tausend neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Insbesondere geht aus der Consultation hervor, dass die EU-Kommission, um Urheberrechtsverletzungen besser bekämpfen zu können, Intermediäre, d.h. Internet-Provider und Portalbetreiber, stärker in die Verantwortung nehmen möchte.

Die Haftung selbst wurde dabei noch nicht konkretisiert. Als Anhaltspunkt soll das Prinzip “Follow The Money” dienen, womit Werbung und Dienstleistungen auf Portalen oder für Portale, die urheberrechtsverletzenden Content anbieten, verboten oder eingeschränkt werden sollen. 

Eine Umsetzung dieser Haftungsregeln würde eine enorme Haftungsverschärfung für deutsche Internet-Provider und Portalbetreiber darstellen, da sie ihre bisherige Haftungsprivilegierung für durchgeleitete und fremde Informationen verlieren würden. Diese sollen nicht mehr nur ab Kenntnis und Nichtsperrung für rechtswidrige Inhalte verantwortlich sein, sondern auch bei Verletzung von Sorgfaltspflichten wie z.B. der Nichtbestellung eines Rechtsanwaltes bei Kenntniserlangung von möglichen Rechtsverletzungen.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Verhandlungen über eine Reform und die DSM-Strategie entwickeln. Die Unternehmen haben jedenfalls bis Dezember Zeit, auf die Befragung der EU-Kommission zu antworten.

© Laura Heel, Stefan Müller-Römer, Alexander Fallenstein, November 2015, Alle Rechte vorbehalten

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