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Umbrella-Abkommen zwischen der EU und der USA steht

Fünf Jahre hatten die EU und die USA über das sogenannte Umbrella-Abkommen verhandelt. Folge dieses Abkommens sollte unter anderem sein, dass EU-Bürger bei Datenschutzrechtsverletzungen, die in den USA begangen worden sind, ihre Rechte auch dort vor Gericht geltend machen können. Hierzu soll in den USA das Gesetz „Judicial Redress Bill“ verabschiedet werden. Einem Bericht der Justizkommissarin Vera Jourová zufolge wurde nun eine Einigung getroffen und das Abkommen unterzeichnet.

Auslöser der Diskussion über ein solches Abkommen waren die von den USA erzwungenen Verhandlungen über die Abkommen zum Austausch von Bankdaten (SWIFT) und zur Übertragung von Flugpassagierdaten (PNR). Beim SWIFT Abkommen wird US-Behörden erlaubt, auf die Daten der SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) zuzugreifen. Bis zu fünf Jahren können bei einer Banküberweisung so der Name und die Adresse von Absender und Empfänger gespeichert werden. Bürger können jedoch nicht einsehen, ob die gesammelten Daten länger als erlaubt gespeichert oder sogar weiterverbreitet werden. Bei möglichen Datenschutzrechtsverletzungen können EU-Bürger ihre Rechte allerdings bislang nicht vor US-Gerichten geltend machen. Das gleiche Problem ergibt sich beim PNR Abkommen. Auch hier können die USA alle Daten rund um eine Flugbuchung aufzeichnen und für einen gewissen Zeitraum abspeichern.

Dieses Problem soll nun durch das Umbrella-Abkommen gelöst werden, das Grundsatzfragen für transatlantische Datenflüsse einheitlich klären soll. Damit soll der Schutz für personenbezogene Daten beim Datenaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden und beiden Seiten des Atlantiks erhöht werden.

Da der genaue Wortlaut des Rahmenabkommens bisher allerdings noch nicht veröffentlicht wurde, steht eine endgültige Bewertung noch aus.

© Laura Heel, Alexander Fallenstein, Stefan Müller-Römer, September 2015, Alle Rechte vorbehalten

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