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Anwaltliche Unterstützung des internen Datenschutzbeauftragten

Der interne Datenschutzbeauftragte organisiert die innerbetriebliche Einhaltung der Vorschriften der DSGVO (= Datenschutzgrundverordnung) und des BDSG (= Bundesdatenschutzgesetz). Hauptaufgabe des internen Datenschutzbeauftragten ist es, die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben zu kontrollieren und zu organisieren.
Er analysiert dazu den datenschutzrechtlichen Standard in seinem Unternehmen und organisiert auf diesen Erkenntnissen ein Datenschutzmanagement, welches das datenschutzrechtliche Niveau des Unternehmens an die Gesetzeslage anpasst.

Dabei hat der interne Datenschutzbeauftragte keine alleinige Entscheidungsbefugnis, sondern ist der Geschäftsführung unmittelbar unterstellt. Gegenüber dem externen Datenschutzbeauftragten hat der interne den Vorteil, dass er näher am Geschehen ist und also rechtzeitig, gegebenenfalls auch präventiv, eingreifen kann.

Wir beraten Ihren unternehmenseigenen Datenschutzbeauftragten in allen, rechtlichen Fragestellungen rund um sein Aufgabenfeld. Die individuelle Gestaltung von Auftragsverarbeitungsverträgen beispielsweise erfordert in den meisten Fällen ein datenschutzrechtliches Know-How, das eine professionelle anwaltliche Beratung unabdingbar macht.

 

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