Das Landgericht Bamberg hat in einer aktuellen Entscheidung (Az.: 41 O 749/24) entschieden, dass die automatisierte Erstellung und Weitergabe von Bonitätsscores durch eine Auskunftei rechtswidrig ist, wenn diese ohne menschliches Zutun erfolgt und sich maßgeblich auf die wirtschaftlichen Chancen der betroffenen Person auswirkt.