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2024

2024-11-25 15:11

Verfassungswidrigkeit einzelner Befugnisse des BKA zur Datenerhebung

Das BVerfG hat mit Urteil vom 01. Oktober 2024 entschieden, dass Teile des Bundeskriminalgesetzes verfassungswidrig sind.

Konkret ging es um die Befugnis des Bundeskriminalamtes zur Datenspeicherung von Beschuldigten im „polizeilichen Informationsverbund“ und zur Datenerhebung in Fällen von Kontaktpersonen von Terrorverdächtigen. In beiden Fällen liegt ein Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG vor.

Die zugrunde liegende Verfassungsbeschwerde wurde 2019 von Rechtsanwältinnen, politischen Aktivisten und Mitgliedern der organisierten Fußball-Fanszene eingereicht.

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2024-09-18 15:10

Recht auf Auslistung gegenüber einem Internetsuchmaschinenbetreiber - OLG Köln Urteil vom 04.07.2024 – 15 U 60/23

Am 04.07.2024 entschied das Oberlandesgericht Köln über das Begehren des Klägers, ein bestimmtes Suchergebnis aus den dargestellten Suchergebnissen auszulisten und dieses somit nicht mehr bei einer entsprechenden Suche anzuzeigen.

Das OLG Köln entschied nunmehr, dass ein Unterlassungsanspruch des Klägers aus Art. 17 Abs. 1 DSGVO besteht. Art. 17 Abs. 1 DSGVO regelt das Recht auf Löschung von personenbezogenen Daten. Nach der Rechtsprechung umfasst dieser Anspruch in Fällen der Löschung von Suchergebnissen nicht nur ein Recht auf Löschung der entsprechenden Daten, sondern auch das Recht auf Unterlassen einer erneuten Listung dieser Suchergebnisse für die Zukunft.

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2024-02-07 16:15

EuGH erleichtert die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach der DSGVO

Art. 82 Abs. 1 DSGVO regelt, dass jeder Person, der wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO ein Schaden entstanden ist, ein Schadensersatzanspruch gegen den Verantwortlichen zusteht. Bis dato war der Schadensersatzanspruch aber, insbesondere wegen der komplexen Abwägungserfordernisse, für juristische Laien kaum durchsetzbar. So hatten Betroffene die Ursachen von Datenlecks detailreich zu beschreiben, obwohl ein Einblick in die internen Abläufe der Datenverarbeiter naturgemäß kaum möglich war. Dies nahm dem in Art. 82 Abs. 1 DSGVO vorgesehenen Schadensersatzanspruch seine praktische Wirksamkeit.

Das änderte sich nun mit zwei EuGH-Urteilen in den Verfahren (C-340/21 + C-456/22). Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs nach DSGVO wird für den Kläger dadurch wesentlich einfacher.

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