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Juli 2025

2025-07-30 10:15

Zwingende Angabe der E-Mail-Adresse oder Handynummer für den Bahnfahrkartenerwerb rechtswidrig

Bei dem Urteil vom 10.07.2025 (6 UKl 14/24) des OLG Frankfurt am Main handelt es sich um ein Unterlassungsklageverfahren der Klägerin, des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände e.V., gegen die beklagte DB Fernverkehr AG (Deutsche Bahn). Das OLG verurteilte die Deutsche Bahn, es zu unterlassen, den Erwerb von „Spar“- und „Super-Sparpreistickets“ von der Angabe der E-Mail-Adresse bzw. der Handynummer abhängig zu machen.

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